Briefing für Freitag, 26.06.2026

erstellt für Medieninsider

Hallo Medieninsider!

In der Regel weiß man: Eine Pressemitteilung gibt meistens nur einseitig Auskunft. Daher schadet es nicht, sich auch die Position der Gegenseite anzuhören.

Am Montag hat die PMG Presse-Monitor eine PM zum erstinstanzlichen Urteil unserer Klage gegen sie veröffentlicht. Beim Streit geht es um den sogenannten Pressespiegel-Paragrafen (§49 UrhG) und die Frage, welche Inhalte darunter fallen und welche nicht.

Nun hat sich die PMG als Sieger präsentiert und wirbt mit „Rechtssicherheit“ für Anwender. Das greift ganz schön kurz und ist unserer Ansicht nach auch falsch. Denn obwohl das Gericht die Klage in Teilen abgewiesen hat, konnten wir das eigentliche Ziel unserer Auskunftsklage durchsetzen. Weshalb das mit „Rechtssicherheit“ für Anwender nichts zu tun hat und der Streit auch noch nicht vorbei ist, haben wir noch einmal aufbereitet.

Das und mehr findest du in deinem Freitagsbriefing.

Viele Grüße
Marvin

Funke-Verlegerin Julia Becker hat den Aufsichtsrat der FAZ nach weniger als einem Jahr verlassen (Horizont).

► Das OLG Hamburg untersagt dem Spiegel, den Verdacht zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake‑Videos seiner Ex‑Frau Collien Fernandes hergestellt oder verbreitet. Die Berichterstattung über Gewalt‑ und Bedrohungsvorwürfe bleibt zulässig (LTO).

► Das Obergericht Zug in der Schweiz bestätigt letztinstanzlich den Anspruch auf Gewinnherausgabe nach einer schweren Persönlichkeitsverletzung durch Ringier. Damit wird dieser juristische Grundsatz erstmals explizit auf das digitale Klick-Geschäft eines Verlages angewendet (Infosperber).

► Mecklenburg-Vorpommern führt erstmals eine Förderung für private Regionalfernsehprogramme ein. 300.000 Euro pro Jahr werden über die Medienanstalt vergeben (EPD Medien).

► Der Presserat hat auf seinen Sitzungen im Juni insgesamt 18 Rügen, 42 Missbilligungen und 40 Hinweise ausgesprochen, u. a. gegen Bild, Berliner Zeitung und KSTA.de (Presserat).

Spiegel streicht maßgeblich aus der KI-Richtlinie und legt fest: Texte sollen vollständig von Journalisten gedacht, strukturiert und geschrieben werden, KI bleibt ein Hilfswerkzeug für Randaufgaben (Spiegel).

► Die Medienanstalten veröffentlichten ein Gutachten, in dem empfohlen wird, KI-Suchmaschinen im Medienstaatsvertrag zu regulieren (EPD Medien).

► AI-Chatbots werden laut Digital News Report weltweit von rund zehn Prozent (plus drei Prozentpunkte) für Nachrichten genutzt, allerdings mit starken regionalen Unterschieden und derzeit meist als ergänzende, nicht als primäre Quelle. In Deutschland sind es fünf Prozent (Niemanlab).

Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen argumentiert, dass die Pressefreiheit im digitalen Zeitalter nicht mehr nur vor staatlichen Eingriffen, sondern auch vor der Macht privater Algorithmen geschützt werden muss (FAZ).

Medienjournalist Simon Owens meint, dass Micropayments für einzelne Artikel langfristig an der mentalen Belastung scheitern, für jede Story wieder eine Kaufentscheidung treffen zu müssen. Zudem würden Verlage viel Aufwand betreiben, um sehr kleine Beträge pro Artikel zu verdienen und gleichzeitig ihr lukrativeres Abo‑Geschäft kannibalisieren (Substack).

Sebastian Dalkowski porträtiert Nina Poppel, die mit ihrem Kanal Nini erklärt Politik politische Ereignisse in einfacher, niedrigschwelliger Form erklärt und damit Hunderttausende Nutzer erreicht – ein Geschäftsmodell fehlt (Handelsblatt).

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