Briefing für Dienstag, 31.03.2026

erstellt für Medieninsider

Hallo Medieninsider!

Wenn dem Medienanwalt nicht mehr viel bleibt, dann hat er noch das „presserechtliche Informationsschreiben“. Es klingt so bedrohlich, ist letztlich aber doch kaum mehr als eine Pressemitteilung. Wo Recht drauf steht, muss eben keines drin sein.

Mit so einem Presseinformationsschreiben lässt sich dennoch eine Menge bewirken. Man kann mit ihnen vom Kern einer kritischen Berichterstattung über einen Mandanten ablenken, indem man Nebenschauplätze eröffnet – in denen man Tatsachen zu entkräftigen versucht, die einen Vorwurf im Kern nicht erschüttern, ihn wohl aber anzweifeln sollen.

Beobachten lässt sich das derzeit beispielsweise an der Kanzlei Schertz Bergmann, die Christian Ulmen vertritt. Vier solcher Pressemitteilungen hat sie seit Aufkommen der Vorwürfe gegen ihren Mandanten versandt. Von „einseitiger Schilderung“ war genauso die Rede wie von „unzulässiger Verdachtsberichterstattung“. Man dementierte Vorwürfe, dass Ulmen Deepfake-Videos produzierte, die allerdings außerhalb der Spiegel-Berichterstattung verbreitet wurden. Man zweifelte die Berichterstattung aber dahingehend an, dass Angaben zu spanischen Ermittlungen und Verfahren falsch seien – um auf diesem Nebenschauplatz wenig später selbst Korrekturen vorzunehmen. Auch der Verweis darauf, dass die spanische Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit in Deutschland sieht und das Gericht noch prüft, ist nichts anderes als herkömmlich.

Was Schertz Bergmann bislang nicht getan hat: Sich zu den Kernvorwürfen geäußert. Kein Wort darüber, dass Christian Ulmen Fake-Profile von Collien Fernandes erstellt haben soll. Kein Wort über den Vorwurf, dass Ulmen sowohl Fernandes gegenüber als auch einer nicht näher genannten Anwaltskanzlei geständig gewesen sein soll. Bis jetzt – zehn Tage nach Veröffentlichung des Artikels – ist auch von den angedrohten rechtlichen Schritten nichts zu erkennen. Auf Anfrage von Medieninsider teilt eine Verlagssprecherin des Spiegels mit: „Wir haben bislang keine Kenntnis von rechtlichen Schritten gegen unsere Berichterstattung, zu der wir selbstverständlich weiterhin stehen und die unverändert verfügbar ist.“

Auch wenn es sich manch einer anders wünscht: Die Verdachtsberichterstattung des Spiegels steht nach wie vor unangefochten online. In ihrer Glaubwürdigkeit erschüttert ist derzeit höchstens die Gegenseite.

Viele Grüße
Marvin

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